Die beglaubigte Übersetzung wird von Behörden, Ämtern, Gerichten und allen anderen öffentlichen Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet anerkannt.
Allgemeine Ermächtigung durch das Landgericht Gießen, Aktenzeichen 316 E 2 – SH 304.
Für Urkundenübersetzungen gelten Festpreise. Für eine Beglaubigung berechne ich 5,- € zzgl.Versandkosten für die Urkundenübersetzung.