Alla Viougova - Dipl.-Übersetzerin, Dolmetscherin & Sprachdozentin Beglaubigte Übersetzungen ENGLISCH - RUSSISCH - SPANISCH - DEUTSCH Ebelstrasse 15 Tel.:+49 176 38209433 35392 Gießen E-Mail: info@av-uebersetzungen.com
Alla Viougova - Dipl.-Übersetzerin, Dolmetscherin & Sprachdozentin Beglaubigte ÜbersetzungenENGLISCH - RUSSISCH - SPANISCH - DEUTSCH           Ebelstrasse 15                                      Tel.:+49 176 38209433                       35392 Gießen                          E-Mail: info@av-uebersetzungen.com

Wie kann ich meine Dokumente einreichen?

  • Eingescannt per E-Mail (an: info@av-uebersetzungen.com)
  • Als Foto per Whats-App (an: +49 17638209433)
  • Als Kopie oder Original per Post (an Ebelstraße 15, 35392 Gießen)
  • persönlich nach vorheriger Terminabsprache

Nachdem ich Ihr Dokument erhalten habe, erstelle ich Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Die beglaubigte Übersetzung kann entweder persönlich abgeholt werden oder wird Ihnen nach Fertigstellung per Post zugeschickt.

 

Und andere häufige Fragen

Wer darf eine beglaubigte Übersetzung anfertigen?

Nur beeidigte Übersetzer.

 

Wann braucht man eine beglaubigte Übersetzung?

Wenn das Dokument für amtliche Zwecke benötigt wird.

 

Hat eine beglaubigte Übersetzung ein Verfallsdatum?

Die Übersetzung und das Originaldokument besitzen dieselbe Gültigkeitsspanne.

 

Wo werden die beglaubigten Übersetzungen anerkannt?

Solange die Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer angefertigt wird, wird diese im gesamten Bundesgebiet anerkannt.

 

Wird für die beglaubigte Übersetzung das Originaldokument benötigt?

Nein.

 

Wie viel kostet eine (beglaubigte) Übersetzung?

Der Preis für die Übersetzung eines Fließtextes richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad und der Länge des Textes, nach dem Fachgebiet, nach dem Layoutaufwand und der Dringlichkeit des Auftrags.

Für die beglaubigten Übersetzungen gelten Pauschalpreise. Für die Beglaubigung fallen keine zusätzlichen Kosten an.

 

Was ist eine Apostille?

Mit der Ausstellung der Apostille wird die Echtheit der Unterschrift und des Dienstsiegels bestätigt. Übersetzer sind nicht befugt, Apostillen auszustellen, auch nicht für ihre eigenen Übersetzungen. Die Apostille wird von der zuständigen Behörde ausgestellt.

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